Patienten in RLP müssen künftig ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei ihrer Kasse selbst einreichen

Wichtige Information zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Liebe Patienten,

bitte beachten Sie, dass Sie ab dem 01. Januar 2019 in Rheinland-Pfalz dazu verpflichtet sind, Ihre AU-Bescheinigung selbst bei der Krankenkasse einzureichen.

 

Viele Grüße
Ihr Praxis-Team 

 

 

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